- Beiträge: 67
- Dank erhalten: 21
Geliebt
Wertgutachten für meinen Blauen
- Achim320er
- [Achim320er]
- Autor
- Offline
- Clubmitglied
Weniger
Mehr
5 Jahre 9 Monate her #10309
von Achim320er
Tue Recht und scheue Niemand
Wertgutachten für meinen Blauen wurde erstellt von Achim320er
Hallo, wenn auch kein E 36/46, aber dennoch hier das Ergebniss von der Wertbegutachtung für meinen Blauen:) :)
Tue Recht und scheue Niemand
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Carsten
- [Carsten]
- Offline
- Expert Boarder
- e36 318 i Cabrio 07/97 e46 320 Ci Cabrio 02/06
Weniger
Mehr
- Beiträge: 99
- Dank erhalten: 34
5 Jahre 9 Monate her #10311
von Carsten
Carsten antwortete auf Wertgutachten für meinen Blauen
Hallo,
darf man fragen, was ein solches Gutachten kostet?
Carsten
darf man fragen, was ein solches Gutachten kostet?
Carsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Achim320er
- [Achim320er]
- Autor
- Offline
- Clubmitglied
Weniger
Mehr
- Beiträge: 67
- Dank erhalten: 21
5 Jahre 9 Monate her #10312
von Achim320er
Tue Recht und scheue Niemand
Achim320er antwortete auf Wertgutachten für meinen Blauen
200 € bei der Dekra
Tue Recht und scheue Niemand
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Gerold
- [Gerold]
- Offline
- Clubmitglied
Weniger
Mehr
- Beiträge: 39
- Dank erhalten: 17
5 Jahre 9 Monate her #10336
von Gerold
Gerold antwortete auf Wertgutachten für meinen Blauen
Hallo,
ein Wertgutachten ist in 2 Fällen von besonderer Bedeutung:
1. Diebstahl des Fahrzeugs
2. Vollstänige Zerstörung des Fahrzeugs (z.B.: Brand,...) .
In beiden Fällen ist eine Begutachtung nicht mehr möglich.
Aber wenn ein Begutachtung noch möglich ist, und das ist mir nach 2 Unfällen passiert, wird der tatsächliche Wert des Fahrzeugs berücksichtigt. Hierzu werden Listen von Classic Data, KÜS, Dekra, ... herangezogen.
Sinnvoll ist es in einem solchen Fall, alle Rechnungen über Reparaturen bzw Veränderdungen vorzulegen.
Gruß Gerold
ein Wertgutachten ist in 2 Fällen von besonderer Bedeutung:
1. Diebstahl des Fahrzeugs
2. Vollstänige Zerstörung des Fahrzeugs (z.B.: Brand,...) .
In beiden Fällen ist eine Begutachtung nicht mehr möglich.
Aber wenn ein Begutachtung noch möglich ist, und das ist mir nach 2 Unfällen passiert, wird der tatsächliche Wert des Fahrzeugs berücksichtigt. Hierzu werden Listen von Classic Data, KÜS, Dekra, ... herangezogen.
Sinnvoll ist es in einem solchen Fall, alle Rechnungen über Reparaturen bzw Veränderdungen vorzulegen.
Gruß Gerold
Folgende Benutzer bedankten sich: Kurt
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: SLE