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Fahrzeug wähend der Ruhezeit Saisonkennzeichen bewegen?

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6 Jahre 9 Monate her - 6 Jahre 9 Monate her #9630 von Martin
Hallo zusammen,

immer wieder stellt sich die Frage, ob man ein auf Saison angemeldetes Fahrzeug während der Ruhephase bewegen darf.

Die aktuelle Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung gibt jetzt im § 16a neue Möglichkeiten. Man darf jetzt außerhalb der Saison unter bestimmten Bedingungen (z.B. noch gültige HU) sowohl ein 06er, als auch ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Immer muss dabei das Saisonkennzeichen abgeschraubt werden! Das Thema unzulässige Doppelanmeldung ist damit vom Tisch.

Eine schöne Zusammenfassung dieser Möglichkeiten könnt Ihr hier abrufen:

www.landkreis-erding.de/media/5176/informationen-zum-kurzzeitkennzeichen-stand-011017.pdf

Viele Grüße,
Martin

3' E30 4-t 325e saturnblau 1986-04-04
3' E30 C 320i diamantschwarz-met.1988-02-29
3' E36 T 328i cosmosschw-met. 1995-06-30
3‘ E36 C 328i cosmosschw-met. 1999-09-02
5' E39 Lim. 528 i montrealblau-met 1996-01-23
7' E38 Lim. 730i cosmosschw.-met 1994-08-08
K 1100 RS cosmosschw-met. 1995-07-13
Letzte Änderung: 6 Jahre 9 Monate her von Martin.
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