immer wieder stellt sich die Frage, ob man ein auf Saison angemeldetes Fahrzeug während der Ruhephase bewegen darf.
Die aktuelle Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung gibt jetzt im § 16a neue Möglichkeiten. Man darf jetzt außerhalb der Saison unter bestimmten Bedingungen (z.B. noch gültige HU) sowohl ein 06er, als auch ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Immer muss dabei das Saisonkennzeichen abgeschraubt werden! Das Thema unzulässige Doppelanmeldung ist damit vom Tisch.
Eine schöne Zusammenfassung dieser Möglichkeiten könnt Ihr hier abrufen: