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Der Tüv, deutsche Bürokratie und Kleinstaaterei
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Und ein besonderer Akt ist es ja normalerweise nicht, sich vom Vorbesitzer die Ermächtigung zu holen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du trotzdem schnell Dein Ziel erreichst!
P.S.: übrigens und grundsätzlich mal: Bürokratie und Sicherheitsbedürfnis gäbe es nicht, wenn nicht kriminelle Elemente im Vorfeld dafür gesorgt hätten, dass diese notwendig geworden wären...
LG,
Per
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- Hellrot
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ich stimme dir insofern völlig zu, dass ich die Datenschutzbestimmungen allgemein nicht falsch finde. Ebenfalls kann ich mir gut vorstellen, dass die Regularien im Umgang zum Datenschutz besonders aus den von dir genannten Gründen verschärft wurden. Ganz ähnlich ist es ja auch mit den 07er Kennzeichen verlaufen.
Was ich allerdings absurd finde, ist die Tatsache, dass mir als Eigentümer, Besitzer und Fahrzeughalter, der Zugang zu den fahrzeugspezifischen Prüfdokumenten verwehrt wird.
Außer einer – oftmals schon bekannten – Anschrift, die man ggf. Schwärzen kann, sehe ich da keine Notwendigkeit für ein "Staatsgeheimnis" bzw. übertriebenen Datenschutz. Was sollte man von Belang sonst aus dem Dokument ableiten können?
Ich hoffe auf ein bisschen Glück doch noch meine Fahrzeughistorie vervollständigen zu können. Das Einverständnis habe ich selbstverständlich bekommen!
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- Hellrot
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Ich sprach mit dem Geschäftsführer des Tüv Süd in München persönlich, welcher mir die neuen Regularien zum Datenschatz genauer erläuterte. Darüber war ich sehr dankbar über das angenehme Gespräch, denn als Laie kann man sich viele Dinge nicht vorstellen.
Vor zwei Jahren wurden die Richtlinien im Umgang mit Prüfdokumenten deutlich verschärft. Seit dem ist es nur noch möglich eine Mehrausfertigung zu bekommen, wenn man a) die Legitimierung des Auftraggebers hat oder b) seine Haltereigenschaft zweifelsfrei nachweisen kann. Dazu sind die Zulassungsdokumente Teil I und II erforderlich. Beim Halterwechsel müssen zusätzlich Kaufvertrag und Personalausweiß eingereicht werden.
Mehrausfertigen können auch nur noch in einem Zeitraum von 15 Monaten nach der Erteilung der Plakette/Herausgabe des originalen Prüfberichtes angefordert werden. Danach ist dies – durch eine systembedingte Umstellung – nicht mehr möglich. Somit können auch keine älteren Prüfberichte mehr als Dublikat angefordert und herausgegeben bzw. überhaupt gedruckt werden. Eine Einsicht ist dann nur von Amtswegen (Polizei o.a.) noch möglich.
So gerne man mir hätte also noch weiter helfen wollen – das stand außer Frage – ist es eben durch diese Systemumstellung leider nicht mehr möglich. Den letzten, originalen Prüfbericht habe ich immerhin bekommen. Darauf bin ich stolz, denn es ist wieder ein kleines Teil im großen Ganzen!
Robert
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- vera.almsick
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vera.almsick schrieb: ich musste 25 € strafe zahlen, weil tüv abgelaufen... stand in ner seitenstrasse... polizei hat wohl nichts besseres zu tun....
Hallo Vera,
Das tut mir zwar leid für dich, aber ich glaube, das ist her der falsche Thread, oder was soll uns dein Posting sagen?
Robert
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vera.almsick schrieb: ich musste 25 € strafe zahlen, weil tüv abgelaufen... stand in ner seitenstrasse... polizei hat wohl nichts besseres zu tun....
Naja, trotzdem lässt man ja keinen TÜV ablaufen...
Vergessen? Dann hatte es ja etwas Gutes, daran "erinnert" zu werden!
LG,
Per
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B3 schrieb:
vera.almsick schrieb: ich musste 25 € strafe zahlen, weil tüv abgelaufen... stand in ner seitenstrasse... polizei hat wohl nichts besseres zu tun....
Naja, trotzdem lässt man ja keinen TÜV ablaufen...
Vergessen? Dann hatte es ja etwas Gutes, daran "erinnert" zu werden!
Sehe ich genauso. Solche Daten hat man prinzipiell im Blick oder mindestens notiert.
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- thoelz
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Kabeläffle schrieb: Vera, das hatten wir doch alle in der Fahrschule.... selbst auf Privatgelände darf kein zugelassenes Fahrzeug ohne TÜV stehen, auch nicht in einer Garage. Wenn der TÜV abgelaufen ist muß das Kennzeichen entfernt werden und kann dann auf einem Privatgrundstück weiter abgestellt werden. Aber in vielen Bundesländern gilt dies dann als Müll und muß umgehend entsorgt werden!
Bist Du Dir sicher?
Hatte das so im Gedächtnis, daß man nur im öffentlichen Verkehrsraum einen gültigen TÜV braucht.
Auf Privatgelände nicht.
Ist aber wohl falsch. Habe mal Google befragt und bin auf folgendes gestoßen:
"Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum. Die Polizei kann also Fahrzeuge beispielsweise auch auf Garagenzufahrten und Privatwegen kontrollieren und bei fehlender Plakette ein Verwarngeld verhängen. Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen."
Offenbar soll verhindert werden, daß mit einem Auto mit abgelaufenem TÜV doch herumgefahren wird.
Gruß,
Thomas
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